Kompetenzen

Verkehrordnungswidrigkeitenrecht

Der Straßenverkehr ist einer der am meisten reglementierten Bereiche überhaupt.

Der Bußgeldkatalog wird stetig verschärft. Sanktionen sind nicht selten mit führerscheinrechtlichen Maßnahmen verknüpft. Während eine Geldbuße zwar schmerzt, aber noch hingenommen werden kann, wirkt sich ein Fahrverbotoder ggf. sogar der Entzug der Fahrerlaubnis besonders einschneidend aus und schränkt Ihren persönlichen Wirkungskreis erheblich ein. Ein mehrmonatiges Fahrverbot kann den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten und hat damit existenzielle Bedeutung.

Ordnungswidrigkeiten können vielfältig sein. Wir verteidigen Sie unabhängig von der Art des Verstoßes nicht nur bei den „Klassikern“ Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht - oder Handyverstoß. Spätestens nach Erhalt eines Anhörbogens sollten Sie sich beraten lassen, im besten Fall, bevor Sie diesen ausgefüllt haben.

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist Nebenstrafrecht und mit dem Strafrecht eng verwandt.

Unser Ziel ist es, Sie in den verwandten Nebengebieten des Strafrechts gleichermaßen und frühestmöglich zu beraten, auch weil schnelle, unbedachte Einlassungen Auswirkungen auf ein späteres verwaltungsrechtliches Fahrerlaubnisverfahren haben können oder dazu führen können, dass ein zunächst eingeleitetes Bußgeldverfahren in einem Strafverfahren mündet. Dies gilt es zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit sich präventiv beraten, um beispielsweise nicht von einem plötzlichen Entzug der Fahrerlaubnis wegen eines vollen Punktekontos in Flensburg überrascht zu werden.