Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht und das Steuerstrafrecht bilden die Schnittstelle zwischen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Die Verfahren in diesen Bereichen sind häufig komplex, von erheblicher Tragweite und verlangen ein umsichtiges Vorgehen. Bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens können Maßnahmen wie Durchsuchungen, Kontensperrungen oder Reputationsschäden erhebliche Konsequenzen haben.
Das Beratungs- und Verteidigungsspektrum in diesen Rechtsgebieten erstreckt sich auf Einzelpersonen, Unternehmensverantwortliche und Unternehmen in allen Stadien des Strafverfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden bis zur Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Dabei werden stets sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen berücksichtigt.
Im Fokus steht eine diskrete, strategische und lösungsorientierte Vertretung. Ziel ist es, Verfahren möglichst früh zu beenden, strafrechtliche Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Interessen zu wahren. Transparente Kommunikation, klare Einschätzungen und eine individuell angepasste Verteidigungsstrategie sind dabei zentrale Elemente.