Kompetenzen

Fahrerlaubnis- und Führerscheinrecht

Die Führerscheinbehörde hinterfragt Ihre Fahreignungskompetenz.

Zur Überprüfung Ihrer Fahreignung werden häufig Erkenntnisse aus polizeilichen Ermittlungsakten, Strafbefehlen oder gerichtlichen Entscheidungen herangezogen. Ein Argument mehr für uns, Sie auch in diesem Rechtsgebiet anwaltlich zu beraten.

Wir wissen, dass die Verhängung eines Fahrverbots oder der Entzug der Fahrerlaubnis nicht an den Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts gebunden sind. Mögliche Konsequenzen für Ihren Führerschein haben wir deshalb auch bei anderen, verkehrsfremden Delikten, wie Betäubungsmitteldelikten oder bei Rohheitsdelikten, wie einer Körperverletzung, stets im Blick.

Ein Tätigwerden der Führerscheinbehörde ist nicht zwangsläufig an einen Gesetzesverstoß oder eine Auffälligkeit im Straßenverkehr gebunden. Bestimmte Krankheitsbilder können Anlass für die Verwaltungsbehörde sein, Ihre Fahreignung gleichermaßen zu überprüfen. Die Anordnung einer fachärztlichen Begutachtung oder gar einer medizinisch-psychologischen Maßnahme (mpu) können die Folge sein.

Die Frage „was passiert mit meinem Führerschein?“ begegnet uns häufig auch im Zusammenhang mit der Verschreibung medizinischen Cannabis. Die Rezeptur allein reicht der Führerscheinbehörde oftmals nicht aus, um für Ruhe zwischen Ihnen und der Führerscheinbehörde zu sorgen.

Auch hier wählen wir den Weg der aktiven und oftmals präventiven anwaltlichen Beratung.