Kompetenzen

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht behandelt Delikte mit Betäubungsmitteln jeglicher Art. Dieser Bereich des Strafrechts ist geprägt von hohen Strafandrohungen und einer sich stetig wandelnden Rechtsprechung. Da eine Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelstrafrecht in den vielfältigsten Varianten gegeben sein kann, ist es hier besonders wichtig, von Beginn an gegenüber der Polizei und den Behörden keine Angaben zu machen und sofort eine/n auf das Fachgebiet spezialisierten Anwältin oder Anwalt hinzuzuziehen.

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst insbesondere folgende Delikte:

  • Erwerb, Verkauf und Besitz von Betäubungsmitteln
  • Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln
  • Betäubungsmittelhandel in Verbindung mit Waffen und/ oder als Bande

Sollten Sie persönlich von einer Betäubungsmittelabhängigkeit betroffen sein, ist es unser Anliegen, auf eine Therapie anstelle einer Haftstrafe hinzuwirken. Hierfür gibt es verschiedene individuelle Therapieformen, die wir zusammen mit Ihnen finden werden.

Durch unsere langjährige Erfahrung in zahlreichen Umfangsverfahren verteidigen wir Sie demnach in jedem Betäubungsmittelprozess von Beginn an zielführend und kompetent.