Kompetenzen

Medizinstrafrecht

Die Vielfalt ärztlicher und nichtärztlicher Heilmethoden hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Kontrolldichte und Anzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen sämtliche Leistungserbringer aus dem Gesundheitsbereich hingegen auch. Dies gilt sowohl für den Klinik- als auch für den Praxisbetrieb. Dabei ist nicht nur an die Vorwürfe im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Behandlungsfehler zu denken (insbesondere fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung). Auch bei der Organisation und Abwicklung gesundheitlicher Leistungen, geraten insbesondere die folgenden Vorwürfe immer häufiger in den Fokus der Ermittlungsbehörden:

  • Abrechnungsbetrug, § 263 StGB
  • Vertragsarzt Untreue, § 266 StGB
  • Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, § 299a StGB
  • Bestechung im Gesundheitswesen, § 299b StGB
  • strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung (als Arzt)
  • Verletzung der Schweigepflicht, §§ 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 204 StGB
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB
  • Urkundenfälschung an Krankenakten, § 267 StGB

Unsere Tätigkeit richtet sich an sämtliche Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen, insbesondere an die Ärzte- und Apothekerschaft, Psychotherapeuten, aber auch an das gesamte assistierende Fach- und Pflegepersonal im Klinik-, Praxis- und Apothekenbetrieb. Als eine ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Sie aktiv und engagiert in sämtlichen Bereichen des Strafverfahrens. Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation, sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Unser Anspruch ist höchste Qualität, Präzision und Effektivität – in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren. Je früher Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, umso effektiver können wir mit der „Therapie“ beginnen und die richtigen Weichen stellen, um ein Ermittlungsverfahren frühzeitig und möglichst geräuschlos zu beenden oder sogar ganz zu vermeiden.

Strafverfahren stehen gerade bei Ärzten und Apothekern in untrennbarem Zusammengang mit berufsrechtlichen Folgefragen. Während sich Disziplinarverfahren vor der Ärzte- oder Apothekerkammer meist um die Frage einer Geldbuße drehen, kann ein Verfahren vor dem Berufsgericht gar zum Verlust der Approbation führen. Somit können sich aus nur einem festgestellten Fehlverhalten weitere Verfahren ergeben, denen Sie sich stellen müssen. Bei uns werden Sie umfassend beraten! Wir bieten Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ und decken dabei die gesamte Breite des Medizinrechts ab.