Kompetenzen

Revisionsrecht

Die Revision ist eine Besonderheit des Strafrechts, welche ein hohes Maß an Spezialisierung von einem Strafverteidiger erfordert. Die Revision bedeutet, dass man das Urteil selbst, also die schriftliche Abfassung der Urteilsgründe, vom Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht überprüfen lassen kann. Der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht vernimmt selbst keine Zeugen, die Revision ist ein schriftliches Verfahren.

Das Revisionsgericht prüft, ob der Angeklagte bei einer Gesamtbetrachtung ein faires Verfahren vor dem Ausgangsgericht erhalten hat. War dies nicht der Fall, hebt das Revisionsgericht grundsätzlich das Urteil auf und die Sache wird an einen anderen Richter am Landgericht/ Amtsgericht verwiesen und erneut verhandelt.

Im Zuge des Revisionsverfahrens empfiehlt es sich, einen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Er prüft die Urteilsbegründung und das Gerichtsprotokoll auf Regelverletzungen und die Einhaltung der Formalien. Dabei dient ihm der neutrale und unbefangene Blick auf das Ursprungsverfahren und Urteil.

Ist die Revision erfolgreich und kommt es zu einer Neuverhandlung, kann dann eine alternative Verteidigungsstrategie umgesetzt werden, die zu einem besseren Urteil für den Mandanten führen kann. Das schließt zum Beispiel die erneute Befragung von Zeugen mit ein.

Sollten Sie mit Ihrem Ursprungsurteil nicht zufrieden sein, werden wir im Rahmen des Revisionsverfahrens alles daransetzen, um eine Wende in Ihrem Verfahren herbeizuführen.