Kompetenzen

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht wird bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres angewandt, je nach Umstand auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund, weshalb die Bestrafung oft milder ausfällt als bei erwachsenen Straftätern. Gleichwohl bedeutet eine Verurteilung einen Einschnitt in die persönliche und oft auch berufliche (Weiter-)Entwicklung des Mandanten.

Häufig verübte Straftaten im Bereich des Jugendstrafrechts sind:

  • Körperverletzungen
  • Sachbeschädigungen
  • Beleidigungen
  • Diebstähle
  • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Erschleichen von Leistungen

Unser Ziel in der Verteidigung ist es, die zahlreichen Besonderheiten, die das Jugendstrafrecht bietet, optimal für den jungen Erwachsenen zu nutzen. Hier eröffnet das Gesetz zahlreiche Möglichkeiten, das Verfahren gegen Auflagen, wie die Zahlung einer Geldbuße oder das Ableisten von Arbeitsstunden, einzustellen, um auf den Werdegang des Jugendlichen positiv einzuwirken.

Wir haben bei unserer Arbeit mit jugendlichen Straftätern insbesondere ihre persönlichen Begleitumstände im Blick und sehen uns als Berater und Bezugsperson. Daher ist es uns ein großes Anliegen, ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen, um unsere jungen Mandanten bestmöglich zu betreuen. Entsprechend sind wir rund um die Uhr erreichbar und stehen Ihnen persönlich, engagiert und kompetent in jedem Stadium des Verfahrens zu Seite.